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...die Bundeswehr?
Als Bundeswehr bezeichnet man die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Bundeswehrverwaltung und der weiteren Organisationsbereiche, die im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung liegen. Minister und Ministerium gehören nach Zuordnung und Personalumfang nicht der Bundeswehr an, sondern sind Teil der Bundesregierung.
Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist im Frieden der Bundesminister der Verteidigung. Im Verteidigungsfall geht diese Funktion nach Art. 115b Grundgesetz auf den Bundeskanzler über.
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