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... ein Anhänger
Als Anhänger (umgangssprachlich: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die über eine Ladefläche jedoch über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Zugfahrzeugen – beispielsweise Pkw, LKW, Omnibus, Traktor, Krafträdern (z. B. Motorradanhänger) oder Fahrrad (siehe Fahrradanhänger) – mitgeführt werden. Schienengebundene Anhänger werden als Waggon oder Lore bezeichnet. In der Regel werden Anhänger gezogen, im Schienenverkehr werden Anhänger auch geschoben.
Anhänger werden nach der DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) benannt und definiert. Dieses wird in Übereinstimmung mit der ISO-Norm 3833 bewerkstelligt, wobei Anhänger und deren technische Merkmale enthalten sind. Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die – bei einachsigen Anhängern – auf dem Zugfahrzeug lastende Stützlast. Die Zugkräfte werden über die sogenannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen. Eine Anhängerkupplung dient der Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und einem Anhänger oder der Verbindung zwischen Anhängern, wenn mehrere Anhänger an das Zugfahrzeug angehängt sind.
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