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... Büromaterial?
Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen bezeichnet man mit Büromaterial alle Verbrauchsgüter im Büroalltag (z. B. Kopierpapier, Druckertinte, Toner, Radiergummis) sowie Schreibgeräte wie Kugelschreiber oder Bleistifte. Darüber hinaus können alle Produkte mit einem Anschaffungswert bis zu 60 Euro netto, die im Büro von Unternehmen eingesetzt werden, z. B. Locher, Heftgeräte, Taschenrechner, Spitzmaschinen oder Kleinmöbel nach deutschem Steuerrecht wie Büromaterial behandelt werden.
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