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... ein Darlehen?
Ein Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber oder Darlehensgeber einem Kreditnehmer oder Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) vorübergehend zur Nutzung überlässt.
Der Darlehensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld bzw. eine gleichwertige Sache zurückzugewähren. Dem Darlehensnehmer wird die Darlehensvaluta übereignet oder abgetreten, sodass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Das Darlehen kann entgeltlich sein (vgl. § 488 Abs. 3 BGB), sodass der Darlehensnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat.
Es bestehen rechtliche Unterschiede zwischen einem Kredit und einem Darlehen (§§ 488 bis 490 BGB). Da die beiden Begriffe allerdings sehr eng zusammenhängen, werden sie im Umgangssprachlichen oft synonym verwendet.
Quelle