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... ein Arbeitsvermittler?
Arbeitsvermittler sind im Wesentlichen im Öffentlichen Dienst in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern tätig, beraten dort Arbeitslose und andere Ratsuchende u. a. im Hinblick auf offene Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt und informieren über Möglichkeiten bezüglich Arbeitsaufnahme, Weiterbildung, anderer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und Förderung der Existenzgründung. Darüber hinaus sind Arbeitsvermittler auch Ansprechpartner der regional ansässigen Firmen und Wirtschaftsverbände (Arbeitgeber).
Zu den Aufgaben im Bereich der Bundesagentur tätigen Arbeitsvermittler gehören im Einzelnen
die Arbeitgeberberatung: qualifizierte umfassende Beratung im Innen- und Außendienst, proaktive Stellenakquisition sowie spezielle Kampagnen für Arbeitgeber;
die Unterstützungsfunktion für die Stellenbesetzung: Dienstleistungen im Kontext und Nachfolge der Stellenentgegennahme wie Absprachen über Art der Stellenveröffentlichung, die Anzahl der Vermittlungsvorschläge oder Nachhalten der qualifizierten Erstreaktion;
integrationsunterstützende Maßnahmen: Veranlassung von Arbeitsplatzbesichtigungen und Stellungnahmen des Technischen Beratungsdienstes, Arbeitsmarktprüfungen im Rahmen von Arbeitserlaubnisprüfungen und für Saisonkräfte;
ferner arbeitgeberorientierte Leistungsberatung und die Bearbeitung des Rücklaufes von Vermittlungsvorschlägen.
Viele Aktivitäten werden jedoch im Rahmen von Vergabeverfahren an private Dienstleister ausgegliedert. Eine Studie von Strotmann ergab, dass im ersten Halbjahr 2004 nur ca. 13 Prozent der Personaleinstellungen einer Betriebsstichprobe in Baden-Württemberg auf die Tätigkeit der Agenturen zurückgeführt werden konnten.
Während durch das SGB II klientenbezogene Strategien und ein beschäftigungsorientiertes Fallmanagement eingeführt wurden, setzt die Vermittlung im Bereich des SGB III auf die Standardisierung der Leistungen (sog. Handlungsprogramme). Daraus resultiert in vielen Fällen ein Konflikt zwischen professionellem Selbstverständnis der Vermittler und bürokratischen Vorgaben der Organisation.
Widersprüchliche Anforderungen an die Vermittler werden jedoch auch in den Jobcentern beklagt, die in diesem Bereich tätig sind. Konflikte zwischen fördernder und sanktionierender Aktivierung sowie zwischen klienten- und arbeitgeberorientierter Vermittlung sind hier offenkundig. Während die aus den kommunalen Sozialverwaltungen stammenden Beschäftigten der Jobcenter oft ein sozialintegratives Beratungskonzept mit schwieriger Klientel praktizieren und meist einen sozialpädagogischen Qualifikationshintergrund aufweisen, sind die aus der Arbeitsverwaltung entsandten Mitarbeiter gemäß ihrem beruflichen Selbstverständnis eher als Makler tätig und orientieren auf schnelle Integration in den ersten Arbeitsmarkt. In den Jobcentern werden jedoch heute auch viele Quereinsteiger aus unterschiedlichen Berufen – oftmals mit befristeten Arbeitsverträgen – Persönliche Ansprechpartner (pAp) beschäftigt. Auch unterschiedliche Tarife, Dienstvereinbarungen und Qualifikationsvoraussetzungen von Beschäftigten der Sozialverwaltung und der BA behindern eine gerechte Verteilung der Arbeit.
Quelle