Startseite » Haus & Wohnen » Umzugsunternehmen
... ein Umzugsunternehmen?
Ein Umzugsunternehmen ist ein Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Umzüge zu organisieren und durchzuführen. Es kümmert sich je nach Art und Umfang des Auftrags um Verpackung, Verladung, Transport und Entladung der Einrichtung und ihre Aufstellung in der neuen Wohnung oder in den Büros. Zum regulären Leistungsumfang eines Umzugsunternehmens gehören auch die De- und Remontage von Möbeln und Küchen, sowie einfache Elektro- und Wasseranschlüsse.
Viele professionelle Umzugsunternehmen haben sich auf verschiedene Teilbereiche spezialisiert. Dies sind insbesondere Seniorenumzüge, bei denen der Unternehmer dem Auftraggeber möglichst ein großes Leistungsspektrum anbietet um Entlastung für den Auftraggeber zu schaffen. Firmenumzüge, bei denen der Unternehmer sich hauptsächlich auf Kunden spezialisiert hat, die ihren Firmensitz verlagern oder innerhalb der Firma Umzugsdienstleistungen erforderlich sind. Zur Gruppe der Privatumzüge zählen grundsätzlich alle Umzüge, die im privaten Sektor durchgeführt werden, auch wenn sie teils beruflich veranlasst sind. Hierbei liegt die Spezialisierung der Unternehmen in der Art und des Umfangs der Dienstleistung, die von Auftraggeber gewünscht ist. Speziell bei Privatumzügen bietet der Unternehmer ein großes Spektrum an Leistungen von einfachen Montagen, bis hin zu komplizierten Küchenumbauten durch meist eigene Schreiner an.
Die Spitzenorganisation der deutschen Umzugsunternehmer ist der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V. Daneben existieren zahlreiche Landesverbände.
Transportunternehmen, die Umzüge mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen durchführen, benötigen in Deutschland eine Lizenz. Die gesetzlich vorgeschriebene Grundhaftung beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Die Gesamthaftungssumme ergibt sich somit aus dem gesamten Ladevolumen des Umzugs. Unternehmen, die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen (die sogenannte „Sprinter-Klasse“) unterwegs sind, unterliegen meist nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes. Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet. Die Haftungsregeln des Gesetzes laufen hier ins Leere.
Quelle