Immowelt.de erstes Immobilienportal mit integriertem SCHUFA-Auskunftsverfahren für gewerbliche Vermieter

Als erstes Immobilienportal bietet immowelt.de seinen gewerblichen Kunden SCHUFA-Bonitätsprüfungen ihrer potenziellen Mieter direkt aus dem Kundenbereich / Einzelanfrage ohne lange Registrierungszeiten und Vertragslaufzeiten möglich / Die Kooperation bietet günstige Konditionen für Makler, gewerbliche Vermieter und Verwalter

Nürnberg, 28. September 2017. Ein Immobilieninserat aufgeben und später die Bonität von potenziellen Mietern prüfen - beides ist jetzt für gewerbliche immowelt.de-Kunden aus dem Kundenbereich „Meine Immowelt" möglich. Damit ist immowelt.de das erste Immobilienportal, das eine derartige Kooperation mit der SCHUFA eingeht. Das Onlineportal bietet seinen gewerblichen Kunden auch die Möglichkeit, Einzelanfragen ohne eine langfristige Vertragsbindung zu stellen.


Zeit und Geld sparen über meine Immowelt

Jeder Anbieter einer Immobilie hat das Recht, vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen über potenzielle Mieter einzuholen. Dies verringert etwa die Gefahr, auf Betrüger hereinzufallen oder an Personen mit mangelnder Bonität zu geraten. Bisher war es dafür notwendig, zusätzlich zur Interessentenakquise einen Laufzeitvertrag mit monatlichem Mindestumsatz bei der SCHUFA abzuschließen.

 

Ab sofort können gewerbliche Kunden von immowelt.de aus ihrem Benutzer-Konto heraus auf eine spezielle Plattform der SCHUFA zugreifen. Dort besteht nach einer einmaligen Registrierung die Möglichkeit, SCHUFA-Auskünfte von potenziellen Mietern einzuholen. Dabei haben sie gleich einen doppelten Vorteil: Wer regelmäßig SCHUFA-Auskünfte benötigt, kann sich für ein zwölfmonatiges Laufzeitverfahren zu attraktiven Konditionen entscheiden. Wer kein Jahresabo abschließen möchte und nur vereinzelt Bonitätsauskünfte benötigt, kann diese auch einzeln anfragen. Der Service kann ohne langfristige vertragliche Bindung oder Mindestumsatz genutzt werden.

 

Voraussetzung für den Bezug von SCHUFA-Auskünften ist immer das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Mietinteressent muss durch die Unterzeichnung der sogenannten SCHUFA-Klausel ausdrücklich in die Bonitätsprüfung eingewilligt haben. Darüber hinaus darf der Vertragsabschluss nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage anhängen.

 

Die SCHUFA („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung") verfügt über einen einmaligen Datenbestand von kreditrelevanten Informationen zu 67,2 Millionen natürlichen Personen. Dies ermöglicht sowohl eine zuverlässige Auskunft über die Bonität eines zukünftigen Mieters, als auch eine einwandfreie Identifizierung. Wird eine Person im SCHUFA-Datenbestand nicht gefunden, kann dies ein Indiz für die Vorgabe einer falschen Identität sein.

 

Die SCHUFA-Bonitätsprüfung für gewerbliche Vermieter ist ab sofort im Benutzerbereich „Meine Immowelt" verfügbar. In Kürze wird das Angebot auch in die webbasierte Software estateSmart integriert.

 

Quelle

Tags:
Keine
Datum:
Donnerstag, 28. September 2017, 10:41 Uhr

Kommentar abgeben

» Besondere Hinweise für Spammer

Die E-Mailadresse in den Angaben benötigen wir zur Anzeige Ihres persönlichens Gravatars. Sollten Sie bisher noch keinen Gravatar nutzen, können Sie sich kostenlos auf Gravatar.com für die Nutzung registrieren.

Relevante Artikel

Es wurden leider keine passenden Einträge gefunden

Relevante Tags