Nürnberg, 31. August 2016. Das Bundeskabinett hat heute die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen. Anders als beim Bestellerprinzip stieß das Gesetzesvorhaben auch in der Branche auf große Zustimmung: 82 Prozent der Makler befürworten die Einführung von Zulassungsregeln für ihren Beruf. Das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2016 (MMI) von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Laut Gesetzesvorhaben müssen Immobilienmakler in Zukunft einen Sachkundenachweis vorlegen, um eine Gewerbeerlaubnis zu bekommen. Zudem sollen für Wohnungseigentumsverwalter erstmals verpflichtende Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes eingeführt werden.
Marktbereinigung und besseres Image
Die Mehrheit der befragten Immobilienprofis (76 Prozent) beurteilt die bislang geltenden Regelungen als unzureichend beziehungsweise sogar völlig unzureichend. 81 Prozent sind überzeugt, dass sich die Einführung eines Sachkundenachweises positiv auf das Image der Branche auswirken wird. 85 Prozent glauben, dass Quereinsteiger es in Zukunft schwerer haben werden, 78 Prozent gehen sogar von einer marktbereinigenden Wirkung durch die geplante Zulassungsregelung aus. Nur jeder 4. Makler fürchtet, dass durch die Änderung unnötige Bürokratie entsteht.
96 Prozent erfüllen nach eigenen Angaben die Voraussetzungen
Die deutliche Mehrheit (96 Prozent) der befragten Makler ist überzeugt, auch zukünftig die Voraussetzungen für die Berufszulassung zu erfüllen. 46 Prozent sehen sich sowohl aufgrund ihrer Ausbildung als auch ihrer Berufserfahrung gewappnet. 39 Prozent führen ihre langjährige Tätigkeit im Maklerberuf ins Feld. Sie profitieren von der im Gesetz vorgesehene ?Alte-Hasen-Regelung". Diese besagt, dass Makler mit mindestens sechsjähriger Berufserfahrung vom Nachweis der Sachkunde befreit sind. 11 Prozent der Makler sehen sich unabhängig von ihrer Berufserfahrung durch ihre Ausbildung ausreichend qualifiziert. Nur 4 Prozent sind sich nicht sicher, ob sie über eine entsprechende Qualifikation verfügen, oder gaben an, nicht über die ausreichende Berufserfahrung zu verfügen.
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