Bestellerprinzip: Über die Hälfte der Mieter empfinden Maklerkosten als gerechtfertigt

 

Für die Wohnungsvermittlung zahlen: Mehr als die Hälfte der deutschen Mieter (56 Prozent) ist dazu grundsätzlich bereit / Jeder 5. Mieter erachtet eine Nettokaltmiete als angemessenen Preis, das zeigt eine Ad-Hoc-Umfrage von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale / 29 Prozent finden, die Höhe der Courtage sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren

Nürnberg, 13. Oktober 2015. Seit über 4 Monaten gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Mieter müssen nur noch dann einen Makler zahlen, wenn sie ihn zur Wohnungssuche beauftragt haben. 56 Prozent der Mieter sind grundsätzlich bereit, die Kosten für die Dienste eines Immobilienprofis zu übernehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Ad-Hoc-Umfrage von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Die Hoffnung, gerade in Ballungsräumen mit Wohnungsknappheit, durch einen Makler den Zuschlag für eine Wohnung zu bekommen, ist ihnen die Courtage wert.

Preisvorstellungen gehen auseinander
Bei der Frage nach der Höhe der Provision gehen die Meinungen aber weit auseinander: Jeder 5. Mieter (20 Prozent) empfindet eine Nettokaltmiete als gerechtfertigt, 7 Prozent sind sogar bereit, zwei Nettokaltmieten zu zahlen. 29 Prozent sind der Ansicht, der Preis sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren.

Weitere 29 Prozent der Mieter sind hingegen generell nicht bereit, für die Leistung eines Maklers zu bezahlen. Damit profitieren sie von der Einführung des Bestellerprinzips. Seit 1. Juni 2015 muss in der Regel der Vermieter die Kosten übernehmen. Laut Gesetz dürfen Makler nach wie vor maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer von Mietern verlangen, die sie beauftragt haben - das entspricht 2,38 Nettokaltmieten.

Für die repräsentative Umfrage zum Bestellerprinzip wurden im Auftrag von immowelt.de deutschlandweit 500 Mieter befragt.

Die Ergebnisse der Studie im Überblick:

Wenn Sie einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen würden, welchen Preis erachten Sie bei einer Vermittlung als gerechtfertigt?

  • Der Preis sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren: 29 Prozent
  • Eine Nettokaltmiete: 20 Prozent
  • Zwei Nettokaltmieten: 7 Prozent
    56 Prozent der Mieter sind grundsätzlich bereit, Kosten zu übernehmen
  • Mehr als zwei Nettokaltmieten: 0 Prozent
  • Ich möchte dafür generell nichts bezahlen: 29 Prozent
  • Kann ich nicht beurteilen: 15 Prozent

 

Quelle

 

Tags:
Keine
Datum:
Dienstag, 13. Oktober 2015, 09:33 Uhr

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