Zum 25. Mal bieten fast 100 Verkehrsgesellschaften in Niedersachsen und Bremen das gemeinsame tarifliche Sonderangebot „SchülerFerienTicket" (SFT) an. Seit 1991 wird das SFT jährlich für die Sommerferien angeboten. Circa 100.000 Jugendlichen nutzen das SFT jährlich. Dieses 25-jährige Jubiläum haben die teilnehmenden Verkehrsunternehmen unter der Schirmherrschaft der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt im RP5 in Hannover gefeiert.
„25 Jahre SchülerFerienTicket sind wahrlich ein Grund zum Feiern! Schülerinnen und Schüler können damit einfach und sehr preiswert viele interessante Orte in Niedersachsen und Bremen reisend kennen lernen. Mit dem zusätzlichen Wertscheckheft gibt es dazu noch tolle Freizeit- und Kulturangebote zum vergünstigten Preis. So werden die großen Ferien zur großen Freiheit für alle - unabhängig vom Geldbeutel. Ich wünsche auch in diesem Jahr allen viel Spaß beim Entdecken!", sagte Heiligenstadt.
Mit dem SFT können Vollzeit-Schüler vom 23. Juli bis zum 2. September 2015 in Niedersachsen und Bremen alle Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Züge des Nahverkehrs (jeweils 2. Wagenklasse) nutzen. Das Ticket gilt auch bis Hamburg Hbf. Der Verkauf des SFT startet am 1. Juli 2015. Es ist zusammen mit einem Wertscheckheft und einem Info-Flyer für 32 Euro bei allen Vorverkaufsstellen oder vielen Fahrern der teilnehmenden Verkehrsunternehmen erhältlich.
Das Wertscheckheft beinhaltet Gutscheine für vergünstigte Attraktionen in allen Teilen Niedersachsens und Bremens. Zum Jubiläum enthält das Wertscheckheft zusätzlich einen Gutschein für eine kostenlose JugendBahnCard 25. Das SFT ist auch online über die offizielle Website www.schuelerferienticket.de erhältlich. Des Weiteren gibt es die Tickets in allen DB Reisezentren und vielen Reisebüros mit DB-Lizenz in Niedersachsen und Bremen. Außerdem ist das SFT im üstra Kundenzentrum erhältlich.
Nutzen können das Ticket alle Vollzeit-Schüler bis einschließlich 22 Jahren, wobei das Alter bei Ferienbeginn gewertet wird. Schüler ab dem 16. Lebensjahr müssen bei Fahrten mit dem SFT zusätzlich einen Berechtigungsnachweis, wie z.B. einen Schülerausweis (original), einen Berechtigungsnachweis der Schule (original) oder eine Zeugniskopie in Papierform, mitführen. Das Ticket ist nicht übertragbar.
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