47 Prozent der Immobilienverkäufer beauftragen Makler, ohne über einen Energieausweis zu verfügen, das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2015 von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale / Übergangsfrist für Energiekennwerte in Immobilieninseraten endet zum 30. April 2015 - danach wird Bußgeld fällig / Jeder 3. Makler berichtet über Mehrarbeit durch die EnEV 2014, vor allem wegen fehlender Energieausweise
Nürnberg, 29. April 2015. Der Energieausweis für Wohnimmobilien ist seit knapp anderthalb Jahren gesetzlich verpflichtend. Dennoch besitzt nur jeder 2. Immobilienverkäufer (47 Prozent), der sich an einen Makler wendet, einen gültigen Energieausweis. Das zeigt der soeben veröffentlichte erste Teil des Marktmonitor Immobilien 2015 von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Von den Vermietern haben immerhin 57 Prozent ihren Energieausweis zu Beginn der Vermarktung schon in der Tasche.
Unvollständige Inserate: ab 1. Mai droht Bußgeld
Grund für die niedrigen Quoten dürfte sein, dass die Verpflichtung zum Energieausweis erst im Vermarktungsfalle greift und ein großer Teil der Immobilien seit Einführung der Pflicht nun erstmals auf den Markt kommt. Dennoch: Weder Eigentümer noch Makler sollten das Thema Energieausweis auf die leichte Schulter nehmen. Ab dem 1. Mai 2015 betrachtet es die EnEV 2014 bereits schon als Ordnungswidrigkeit, eine Immobilienanzeige ohne die geforderten Energiekennwerte zu schalten. Sowohl Privatinserenten als auch Makler können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro belegt werden. Bereits jetzt können Makler wegen eines fehlenden Energieausweises abgemahnt werden.
Fehlende Ausweise: Mehrarbeit für Makler
Für die Immobilienprofis hat sich die Einführung der EnEV 2014 insgesamt durch Mehrarbeit bemerkbar gemacht, da viele Eigentümer die Formalitäten zur Beschaffung des Ausweises gerne dem Makler überlassen. Jeder dritte Makler (34 Prozent) klagt über derart verursachte Mehrarbeit. Der Ausweis muss dem Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden. Daran halten sich auch die allermeisten Makler: 45 Prozent bringen ihn zur Wohnungsbesichtigung mit, 41 Prozent verschicken ihn sogar schon mit dem Exposé. Jeder zehnte Makler gesteht aber, dass er ihn erst zur Vertragsunterzeichnung (7 Prozent) oder sogar gar nicht (6 Prozent) vorzeigt und sich somit regelwidrig verhält.
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