Nürnberg, 07. August 2014 - Der Putz-Teufel ist nicht unbedingt in allen Hotels zu Hause. Das Buchungsportal hotel.de verrät, wie es um die Sauberkeit der deutschen Hotellerie bestellt ist und welche Ansprüche auf Preisminderung Übernachtungsgäste haben, falls mangelnde Hygiene zum Ärgernis wird.
Dem Gast ein sauberes Hotelzimmer zu bieten - das sollte für jeden Hotelier eigentlich selbstverständlich sein. Das internationale Buchungsportal hotel.de hat die Bewertungen seiner über sechs Millionen Buchungskunden daraufhin untersucht, in welchen Städten Sauberkeit in Hotels großgeschrieben wird und an welchen Orten Hoteliers ein wenig „Laisser-faire" walten lassen.
So sauber ist die Großstadthotellerie in Deutschland*
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Eines vorweg: "Insgesamt ist die Sauberkeit in deutschen Hotels überdurchschnittlich", zeigt sich Ralf Priemer, Vorstand der hotel.de AG, über das Ergebnis der Auswertung erfreut. So schneidet Deutschland nach Österreich und der Schweiz mit einer Beurteilung von 8,31 Punkten auf Länderebene vergleichsweise gut ab. Deutlich weniger Punkte vergeben die Buchungskunden allerdings im Vereinigten Königreich (7,66) oder Dänemark mit nur 7,51 Punkten.
Beim Vergleich der deutschen Großstädte wird der Putzfeudel besonders gründlich in Bremerhaven (8,90) geschwungen. Aber auch in Paderborn (8,82) und Dresden (8,80) machen Hoteliers die Pflicht zur Kür. In Neuss (7,49) zeigen sich die Hotelgäste dagegen weniger zufrieden. Auch wenn sich die dort ansässige Hotellerie gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert hat, bildet sie immer noch das Schlusslicht. Die Businessmetropole Frankfurt bekleckert sich ebenfalls nicht gerade mit Ruhm. Nur 7,87 Punkte vergeben Übernachtungsgäste an die Hoteliers von "Mainhatten". München und Düsseldorf liegen nur knapp über 8 Punkten. Wesentlich sauberer ist es da schon in Hamburg (8,20) und Bremen (8,37).
Ausgewählte internationale Metropolen in puncto Sauberkeit*
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Samba statt Sauberkeit
Im Vergleich bedeutender internationaler Metropolen glänzen insbesondere die Hoteliers von Tokio. Aber auch in Warschau können Übernachtungsgäste sprichwörtlich vom Boden essen. Die deutsche Hauptstadt schneidet mit 8,30 Punkten ebenfalls vergleichsweise gut ab.
Ein Eigentor schießt stattdessen Brasilien: Die WM war für die Hotels des Gastgeberlandes die ideale Gelegenheit ihren Ruf aufzupolieren. Doch der ganze WM Trubel hat scheinbar so viel Aufregung verbreitet, dass für „Reinemachen" keine Zeit übrig blieb. Gegenüber dem Vorjahr sind sowohl in Rio (7,29) als auch in Sao Paulo (7,69) die Noten für Sauberkeit und Hygiene deutlich niedriger als im WM-freien Vorjahr. Doch auch bei europäischen Hotels, wie beispielsweise in London (7,52), kann vor der Buchung ein Blick auf die Online-Kundenbewertungen helfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Zwar gibt es in der Millionenmetropole zahlreiche sehr gute Hotels, aber eben auch den einen oder anderen Gastgeber, der es mit der Sauberkeit nicht ganz so genau nimmt.
Preisnachlass bis zu 50 % möglich
Finden Zimmersuchende tatsächlich Lippenstift auf dem Kissen oder verschmierte Spiegel im Badezimmer, oder trauen sich gar nur mit Schuhen in die Dusche, sollte der erste Weg zum Hotelpersonal bzw. bei Pauschalreisenden zur Reiseleitung führen, um den Mangel beseitigen zu lassen oder um ein alternatives Zimmer bitten.
Die erste und wichtigste Reaktion auf Mängel im Hotel ist, zu verlangen, dass er beseitigt wird. Und hier sollte dringend die richtige Person angesprochen werden. "Beanstandungen sollte man sofort an den Reiseleiter vor Ort oder alternativ an das Hotelmanagement richten. Es reicht nicht aus, lediglich die Mitarbeiter an der Rezeption zu informieren", sagt Ralf Priemer, Vorstand bei der hotel.de AG. „Lassen sich Mängel vor Ort nicht beseitigen, sollten diese am besten schriftlich benannt und anhand von Fotos belegt werden."
In einem solchen Fall ist die Entscheidung zu treffen, ob sich ein Rechtsstreit nach Rückkehr aus dem Urlaub lohnt. Hier hilft ein Blick in die Reisepreisminderungstabelle des Landgerichts Frankfurt, die sogenannte Frankfurter Tabelle. Diese gibt eine unverbindliche Übersicht, welche Minderung des Reisepreises man gegebenenfalls geltend machen kann.
Für massive Schäden am Hotelzimmer wie etwa Schimmel oder Ungezieferbefall ist eine Minderung von bis zu 50 Prozent möglich. Eine kleine Spinne an der Wand oder eine einzelnes Insekt unter dem Bett reichen dafür allerdings nicht aus.
Für eine abweichende Entfernung vom Hotel bis zum Strand ist eine Minderung von bis zu fünfzehn Prozent möglich, fehlender Meerblick kann bis zu zehn Prozent des Reisepreises reduzieren. Eine Preisminderung mit bis zu zwanzig Prozent kann der Urlauber beim Ausfall der Klimaanlage oder beim Vorfinden eines stark verschmutzten Pools geltend machen.
Vor Gericht ziehen sollte man allerdings nur, wenn der Anlass auch wirklich einen Rechtsstreit wert ist. Denn jeder unzufriedene Urlaubsgast sollte sich eines bewusst machen: Jeder Streit kostet Zeit und Nerven und greift damit genau das Kapital an, was im Urlaub angesammelt werden soll: Ruhe und Gelassenheit.
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