Ab 1. Juli gilt die Warnwestenpflicht in Deutschland
Verwarnungsgeld droht - A.T.U erklärt, was Autofahrer beachten müssen
Weiden in der Oberpfalz, 24. Juni 2014. In vielen Ländern sind Warnwesten im Auto
längst Pflicht. Ab 1. Juli gilt dies auch für Deutschland. Jeder Autofahrer muss
künftig eine Warnweste mitführen, unabhängig von der Zahl der Mitfahrer. Damit
sollen Menschen bei einer Panne besser sichtbar sein. Die neue Regelung gilt für
alle in Deutschland zugelassenen Pkw. Wer ein Verwarnungsgeld vermeiden will,
sollte die folgenden Tipps von A.T.U beherzigen.
Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug künftig mit einer Warnweste ausgestattet sein. Die
Weste darf die Farben gelb, rot oder orange haben und muss die DIN-Norm EN 471 oder
EN 20471 erfüllen. Wichtig: Um im Falle einer Panne oder bei einer Kontrolle schnell an
die Weste zu gelangen, sollte sie im Fahrerraum griffbereit platziert werden. Am besten ist
die Warnweste unter dem Sitz, im Handschuhfach oder im Türfach aufgehoben.
Keinesfalls sollte sie im Kofferraum liegen, sonst kann man die Weste im Notfall erst nach
dem Verlassen des Autos anlegen.
A.T.U empfiehlt, für jeden Fahrzeuginsassen eine Sicherheitsweste mitzuführen. Das ist
zwar in Deutschland nicht Pflicht, aber beim Verlassen des Fahrzeugs ist schließlich nicht
nur der Fahrer gefährdet. In Urlaubsländern wie Italien oder Ungarn muss übrigens für
jeden Insassen eine Weste bereit liegen.
Wer bei einer Verkehrskontrolle keine Sicherheitswarnweste vorzeigen kann, zahlt ein
Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro. Den niedrigen Anschaffungspreis für Warnwesten
sollten Autofahrer aber in jedem Fall investieren - nicht zuletzt, um die eigene Sicherheit
im Straßenverkehr zu erhöhen.
Es wurden leider keine passenden Einträge gefunden