Ab Januar 2013 müssen keine Rundfunkgebühren mehr bezahlt werden - stattdessen aber ein einheitlicher Rundfunkbeitrag. Das Immobilienportal immowelt.de erläutert, wer jetzt aktiv werden sollte, um von den neuen Vorschriften zu profitieren.
Zum Jahresbeginn 2013 ändert sich die Berechnungsgrundlage für Radio- und Fernsehgebühren. Insbesondere für Familien, Wohn- und Lebensgemeinschaften senken sich so die Kosten. Was neu ist und wer sich jetzt mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Verbindung setzen sollte, um sich die Ersparnis zu sichern, erklärt das Immobilienportal immowelt.de.
Bisher: Abrechnung nach Geräten und Bewohnern
Bisher gehen für Fernseher, Radio und neuartige Empfangsgeräte, wie PC oder Smartphone, monatlich 17,98 Euro an die GEZ. Wer auf den Fernseher verzichtet, zahlt 5,76 Euro. Die Gebühr richtet sich also nach Art des Geräts und muss von jedem bezahlt werden, der volljährig ist, Geld verdient und ein eigenes Gerät besitzt. Ein unverheiratet zusammenlebendes Paar mit zwei Einkommen, einem Fernseher und zwei Smartphones zahlt dadurch 23,74 Euro. Und auch in Wohngemeinschaften wird jeder Einzelne zur Kasse gebeten.
Neu: Pro Haushalt ein Beitrag
Ab Januar 2013 gibt es diese Mehrfachzahlungen innerhalb einer Wohnung nicht mehr, weiß immowelt.de. Mit einem Pauschalbeitrag von 17,98 Euro sind alle Kosten abgedeckt, unabhängig von der Zahl der Personen, die zusammenleben, sowie der Art und Anzahl der Geräte, die sie besitzen. Eine Wohnung, ein Beitrag: Das gilt ohne Ausnahme.
Auch Gewerbetreibende und Freiberufler, die sich ihren Arbeitsplatz in den privaten vier Wänden eingerichtet haben, brauchen nicht mehr für die Wohnung und zusätzlich für die Betriebsstätte zu zahlen. Allenfalls für das beruflich genutzte Autoradio kommen noch 5,99 Euro hinzu.
Neu: Auch ohne Geräte besteht Beitragspflicht
Immowelt.de weist aber auch auf eine weitere neue Regelung hin: Für jede Wohnung wird der volle Beitrag berechnet. Selbst wenn nur ein Radio vorhanden ist oder auch gar kein entsprechendes Gerät, fällt die volle Summe an. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Personengruppen: Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, Studenten und Auszubildende, die BAföG beziehen, sowie Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen. Sie können wie gehabt einen Antrag auf Beitragsbefreiung oder -ermäßigung stellen. Wer ansonsten die Rechnung nicht begleicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wer jetzt was tun sollte
Immowelt.de rät: Alle Wohn- oder Lebensgemeinschaften, in denen bisher mehrfach gezahlt wurde, sollten sich jetzt schriftlich an die GEZ wenden und mitteilen, wer ab 2013 den Beitrag zahlen wird. Dafür die Teilnehmernummer des Beitragszahlers angeben sowie die Teilnehmernummern der Personen, die abgemeldet werden. Selbstständige und Freiberufler erhalten von der GEZ automatischen einen Brief mit einem Formular, in dem nach Änderungen gefragt wird. Neue Anträge auf Beitragsbefreiung oder -ermäßigung können ab Dezember 2012 gestellt werden.
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