Gemeinsam bei Fußballspielen mitfiebern, macht noch mehr Spaß, wenn währenddessen die Steaks auf dem Grill brutzeln. Worauf geachtet werden sollte, damit die Nachbarn daran keinen Anstoß nehmen, erläutert das Immobilienportal immowelt.de.
Herrlich, wenn bei der privaten Party zur Fußball-EM der Grill auf dem Balkon oder im Garten so heiß ist wie das Fußball-Fieber. So manches Mal setzt dieses Grillvergnügen jedoch den Schlusspfiff für den nachbarschaftlichen Frieden. Tipps, worauf geachtet werden sollte, damit der Grill- und Partyspaß keinen Nachbarschaftsstreit verursacht, gibt das Immobilienportal immowelt.de.
Grillen: Grundsätzlich erlaubt
Generell spricht nichts dagegen, zur EM-Party den Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten anzuwerfen. Grillen ist in den Sommermonaten üblich und muss von den Nachbarn geduldet werden, heißt es in einem Urteil des Landgerichts München I. Nur bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Rauch, der beispielsweise in die Wohn- oder Schlafräume der Nachbarn dringt, Ruß oder starker Hitzeentwicklung kann es zu einem Grillverbot kommen. Ein solches Verbot kann auch bereits vorsorglich im Mietvertrag stehen oder von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden, erklärt immowelt.de. Wer das Verbot dann ignoriert, riskiert Ärger mit den Nachbarn und gegebenenfalls sogar mit dem Vermieter und den Ordnungshütern.
Einzelfall entscheidend
Wie oft die Nachbarn in puncto Grillen duldsam sein müssen, hängt im Streitfall von den Richtern ab. Deren Ansichten variieren: Manche halten nur drei Abende oder sechs Stunden im Jahr für zumutbar, andere insgesamt 16-mal in den Monaten Mai bis Juni. Wesentlich sind immer die Gegebenheiten im Einzelfall, weiß immowelt.de. Dabei wird das Grillen im Garten meist großzügiger beurteilt als auf dem Balkon. Wobei von den Bewohnern eines Mehrfamilien- oder Reihenhauses allgemein größere Rücksicht gefordert wird, als von denen, die in einem freistehenden Haus leben. Aufgrund der stärkeren Rauch- und Geruchsentwicklung gibt es für offene Holzkohle- außerdem mehr Einschränkungen als für Elektrogrills.
Um 22 Uhr ist Schluss
In einem Punkt sind sich fast alle Richter einig: Spätestens um 22 Uhr sollte die Grillparty beendet werden. Denn unabhängig davon, ob im Haus oder im Freien gefeiert wird, dürfen die Nachbarn nicht in ihrer Nachtruhe gestört werden, erklärt immowelt.de. Eine Ausnahme macht das Oberlandesgericht Oldenburg, das Grillfreunden ihren Spaß viermal im Jahr bis Mitternacht zugesteht.
4 Tipps für Fair Play unter Nachbarn
Damit das nachbarschaftliche Verhältnis trotz EM-Grillparty freundschaftlich entspannt bleibt, empfiehlt immowelt.de:
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