Weniger Solarförderung, steigende Strompreise, schärfere Anforderungen für Neubau und Sanierungsvorhaben. Immowelt.de gibt einen Überblick, was sich 2012 für Mieter und Immobilieneigentümer ändert.
Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen für Mieter, Eigentümer und Immobilienkäufer. Eine Zusammenfassung aller Änderungen für das Jahr 2012 gibt das Immobilienportal immowelt.de.
Solarförderung sinkt
Eigenheimbesitzer, deren neue Fotovoltaikanlage ab 1. Januar 2012 ans Netz angeschlossen wird, erhalten nur noch eine um 15 Prozent reduzierte Einspeisevergütung von 24,43 Cent je Kilowattstunde Sonnenstrom.
Strompreise steigen
Um energieintensive Industrieunternehmen zu entlasten, müssen diese ab 2012 kaum noch Netzgebühr zahlen. Für Privathaushalte steigt diese dagegen um rund 0,75 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommt eine um 0,06 Cent höhere EEG-Umlage für Solarstrom gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Vermietung an Verwandte
Wer eine Wohnung an einen Verwandten vermietet, muss mindestens 66 Prozent (zuvor: 56 Prozent) der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, um die Immobilie voll steuerlich geltend machen zu können. Im Gegenzug ist aber keine Wirtschaftlichkeitsberechnung mehr nötig.
Höhere Grunderwerbsteuern
2012 erhöhen mit Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz weitere Bundesländer die Grunderwerbsteuer: Sie beträgt ab 1. Januar beziehungsweise 1. März fünf statt 3,5 Prozent.
Analoges Satellitenfernsehen wird abgeschaltet
Wer noch einen analogen SAT-Receiver besitzt, guckt ab dem 30. April 2012 buchstäblich in die Röhre: Das analoge Satellitenfernsehen wird abgeschaltet. In der Regel ist nur der Erwerb eines digitalen SAT-Receivers erforderlich. Wer eine sehr alte Anlage sein Eigen nennt, sollte allerdings prüfen, ob diese überhaupt in der Lage ist, digitale Programme zu empfangen.
Neue Energieeinsparverordnung
Die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 zwingt die Mitgliedstaaten bis Mitte 2012 dazu, die Vorgaben zur Energieeinsparung bei Gebäuden zu verschärfen. Demzufolge muss hierzulande eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgearbeitet werden, die dann spätestens nach weiteren sechs Monaten rechtsverbindlich in Kraft treten muss. Allerdings sollen auch einige Berechnungsregeln Vereinfachungen bringen.
Reform des Mietrechts
2012 soll das Mietrecht reformiert werden, die genauen Regelungen sind jedoch noch nicht endgültig ausgearbeitet. Laut Entwurf des Justizministeriums vom Oktober 2011 sollen Mieter für einen Zeitraum von drei Monaten kein Mietminderungsrecht haben, wenn der Vermieter das Gebäude energetisch saniert und es zu Einsparungen beim Energie- und Wasserverbrauch kommt. Außerdem sollen Zwangsräumungen erleichtert und eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution möglich werden.
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