München, 14. Dezember 2010 – Die Deutschen lassen sich das Weihnachtsfest europaweit mit am meisten kosten. Die Verbraucher hierzulande werden in diesem Jahr pro Haushalt voraussichtlich 613 Euro für das Fest ausgeben – bis zu 1,9 Prozent mehr als 2009. Das geht aus einer Vergleichsstudie des britischen Instituts für Einzelhandelsforschung hervor. Am ausgabefreudigsten sind die Briten mit 756 Euro je Haushalt. „Wenn dann noch Weihnachtsgeld, andere Sonderzahlungen oder Boni übrig bleiben, sollte man diesen Geldsegen dafür einmalig verwenden, seine Versicherungen auf Jahreszahlung umzustellen“, rät Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24. „Auf diese Weise macht man sich für das ganze folgende Jahr selbst ein Geschenk. Denn wer seine Versicherungsbeiträge monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich überweist, zahlt häufig zu viel“, erklärt der FinanceScout24-Chef. Ein Schreiben an den Versicherer genüge, um auch bestehende Verträge umzustellen – am besten immer einige Wochen vor Beginn der bisherigen Fälligkeit.
Natürlich sei es verlockend, eine Autoversicherung schon für 18 Euro im Monat abzuschließen, räumt Schlossberger ein. Doch diese „optische Täuschung“ habe ihren Preis: Denn die meisten Versicherer verlangen für eine monatliche oder quartalsweise Zahlung der Beiträge einen Zuschlag von bis zu fünf Prozent auf den gesamten Jahresbeitrag. Wer diesen auf einen Schlag überweist, kann das Geld natürlich nicht mehr anlegen und dafür Zinsen kassieren. Diese entgangenen Zinsen müssen deshalb mit der Ersparnis bei einer Umstellung auf Jahreszahlung verrechnet werden. Doch derzeit würden Anlagen auf Tages- und Festgeldkonten nur zu historisch niedrigen Konditionen verzinst, und wer das Geld auf dem Girokonto vorhalte, bekomme meistens gar keine Zinsen. Deshalb lohne sich die Jahreszahlung zurzeit in jedem Fall, so Schlossberger. Zudem sei diese Ersparnis im Gegensatz zu den Zinsen auf Fest- und Tagesgeld komplett steuerfrei.
Bei nicht so teuren Policen wie der Privathaftpflicht oder einer Hausratversicherung fallen die Aufschläge in absoluten Zahlen zwar nicht so sehr ins Gewicht. Dennoch schätzt Schlossberger, dass die meisten Haushalte locker einen dreistelligen Betrag pro Jahr sparen können, wenn sie alle Verträge umstellen. Allein für ihre Autoversicherung geben die Deutschen durchschnittlich 500 Euro pro Jahr aus, zeigen Auswertungen von FinanceScout24. Viele Verbraucher besitzen auch eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung, die sich ebenfalls auf Jahreszahlung umstellen lässt.
Noch wesentlich höher sei das Sparpotenzial bei Kapitallebensversicherungen. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren und einer Sparleistung von 1.200 Euro pro Jahr belaufe sich die Differenz am Ende auf einen vierstelligen Betrag in Höhe von 1.200 bis 1.400 Euro. Das entspreche einem Minus von mehr als drei Prozent bei der Auszahlungssumme. Auch bei Unfallversicherungen lohne sich das Nachrechnen und gegebenenfalls eine Umstellung auf Jahreszahlung.
Ob die Versicherer bei Ratenzahlung so hohe Zuschläge verlangen dürfen, ist übrigens rechtlich umstritten. Eine Verbraucherzentrale hatte im Auftrag eines Kunden gegen fünf Prozent Aufschlag – das entspricht einem effektiven Jahreszins von 11,35 Prozent – für die monatliche Zahlungsweise geklagt, weil die Gesellschaft diesen Zins nicht in den Vertragsbedingungen ausgewiesen hatte. In der ersten Instanz wurde der Klage stattgegeben, in der zweiten bekam die Assekuranz Recht. Schließlich ging die Angelegenheit vor den Bundesgerichtshof (BGH). Als die Richter der Klage der Verbraucherzentrale gute Chancen einräumten, gab der Versicherer ein Anerkenntnis ab und vermied so eine BGH-Entscheidung. Das erstinstanzliche Urteil wurde daraufhin rechtskräftig. Seither vertreten die Versicherer den Standpunkt, es betreffe nur den verhandelten Einzelfall. Unabhängige Experten glauben indes, dass auch Kunden anderer Unternehmen zumindest die Differenz zwischen dem effektivem Jahreszins, der sich aus der Höhe der Ratenzahlungszuschläge ergibt, und dem gesetzlichen Zins von vier Prozent zurückfordern können. Ist weder der effektive Jahreszins angegeben worden noch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt, könne der Vertrag widerrufen werden, sofern dieser nach der Schuldrechtsreform geschlossen wurde (Vertragsbeginn ab 1. Januar 2002). Vorbildliche Gesellschaften erkennt man seither daran, dass sie den effektiven Jahreszins angeben und dieser in der Regel vier Prozent nicht übersteigt.
Schlossberger rät Versicherungskunden dennoch, es nicht auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, sondern ganz einfach selbst die Initiative zu ergreifen und auf Jahreszahlung umzustellen. Noch mehr könnten Verbraucher natürlich sparen, wenn sie neben der richtigen Zahlungsweise auch einen günstigen und trotzdem guten Versicherer wählen.
Quelle: FinanceScout24 GmbH
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