Protokoll und Ablöse: Worauf es bei der Wohnungsübernahme ankommt

Vor dem Umzug in eine neue Wohnung gibt es noch einen wichtigen Termin: Die Wohnungsübernahme. Das Immobilienportal Immowelt.de verrät, worauf Mieter dabei achten sollten.

Endlich: Nach langer Suche ist die Traumwohnung gefunden, der Umzug in das neue Domizil steht unmittelbar bevor. Bei aller Vorfreude sollten die künftigen Mieter beim Übernahmetermin mit dem Vermieter einige Dinge berücksichtigen, rät das Immobilienportal Immowelt.de.

Wer einen Termin mit dem Vermieter vereinbart, sollte genügend Zeit einplanen und sicherstellen, die Wohnung bei Tageslicht zu sehen. Bei der Begehung selbst ist es wichtig, sich auf Details zu konzentrieren: Wie ist der Zustand der Wände? Finden sich Kratzer an Türen oder im Parkettboden? Ein Gespräch mit dem Vormieter kann zusätzlich Aufschluss über mögliche Mängel geben. Die Ergebnisse sollten in einem ausführlichen Protokoll schriftlich festgehalten werden. Das hilft bei der Beweispflicht, falls es beim späteren Auszug zu Streitigkeiten mit dem Vermieter kommt. Protokollformulare gibt es zum Beispiel auf der Webseite Immowelt.de.

Auch die aktuellen Stände der Gas-, Wasser- und Stromzähler samt Zählernummern gehören in das Protokoll. Sonst drohen im schlimmsten Fall Nachzahlungen für den Verbrauch des Vormieters. Auch der Zustand von Bad und Küche sowie Keller- und Speicherräumen sollte dokumentiert werden, genauso wie Angaben zur letzten Renovierung und die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Laut Immobilienportal Immowelt.de ist es außerdem sinnvoll, sich von einem Zeugen zur Übernahme begleiten zu lassen. Dieser wirft einen zusätzlichen Blick auf das Protokoll und kann im Streitfall alle getroffenen Vereinbarungen bestätigen.

Auch wer sich entschließt, Teile der Einrichtung vom Vormieter zu erwerben, sollte die Augen offen halten. Ist die Küche in einem guten Zustand? Funktionieren Herd und Kühlschrank? Sind die Filter der Dunstabzugshaube noch brauchbar? Einigen sich beide Seiten auf einen Ablösebetrag, sollte auf jeden Fall ein ausführlicher Kaufvertrag aufgesetzt werden, rät das Immobilienportal Immowelt.de. Dieser enthält Datum und Beträge des Kaufs und listet die abgelösten Gegenstände mit Angabe des Neupreises und Alters auf. Im Idealfall wird er von Fotos und Kopien der Originalrechnungen ergänzt.

 

Quelle: Immowelt AG

Tags:
Ablöse, immowelt, Wohnungsübergabe
Datum:
Donnerstag, 9. Dezember 2010, 09:45 Uhr

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