Schneeräumen: Wer muss wann zur Schaufel greifen?

Schnee kommt oft ganz überraschend - und damit für viele der morgendliche Griff zur Schneeschaufel, um die Wege vor dem Haus sicher passierbar zu machen. Wer wann zum Schippen verpflichtet ist und welche Regeln gelten, erläutert das Immobilienportal Immowelt.de.

Frühmorgens vor dem Frühstück schon Schnee räumen zu müssen - das gehört zu den unschönen Seiten des Winters. Doch nicht jeder muss morgens raus, wenn die Wege vor dem Haus verschneit sind. Für das Schneeräumen zuständig sind grundsätzlich die Eigentümer und Vermieter, erklärt das Immobilienportal Immowelt.de. Aber auch die Mieter können gefordert sein, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist.

Der Start der morgendlichen Schneeräum-Aktion ist in Deutschland in den jeweiligen Ortssatzungen geregelt. Meist gilt an Werktagen morgens um sieben Uhr: An die Schaufeln und los! Am Sonntag darf der Schnee eine Stunde länger liegen bleiben. In den meisten Orten ist um 20 Uhr dann Schluss mit der Pflicht zum Schippen. Doch was ganz genau gilt, weiß das jeweilige Ordnungsamt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Wer der weißen Pracht zu Leibe rückt, darf den Schnee nicht einfach auf die Straße werfen. Am Gehsteigrand einen Haufen zu bilden, ist in Ordnung: vorausgesetzt es bleibt ein Streifen von etwa 80 bis 120 Zentimetern, sodass zwei Fußgänger passieren können. Zusätzlich zu den Gehwegen müssen auch die Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen und Parkplätzen geräumt werden.

Kommt zum Schnee auch noch Eis, so hat die Schneeschaufel erst einmal Pause. Denn das Streuen mit Granulat, Splitt oder Sand hat vor der Schneebeseitigung Vorrang. Wenn die Eisgefahr gebannt ist, darf das Streugut aber nicht einfach liegen bleiben, warnt das Immobilienportal Immowelt.de. Denn auch dessen Beseitigung gehört zu den winterlichen Pflichten.

 

Quelle: Immowelt AG

Tags:
immowelt, Rechte und Pflichten, Schnee, Schneeräumen
Datum:
Donnerstag, 25. November 2010, 09:46 Uhr

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