Autoversicherung: Schnell wechseln, wenn der Rauswurf droht

  • Drei Unfälle in zwei Jahren sind einer zuviel: Assekuranz kündigt schadensträchtigen Kunden die Kasko-Police oftmals schneller als erwartet
  • Umfrage von FinanceScout24 zeigt: Kfz-Versicherer wollen nicht preisgeben, wann genau das Maß voll ist
  • Kündigung durch Versicherungsnehmer erleichtert Abschluss eines Neuvertrages - Tarife werden noch bis Ende November günstiger

 

München, 10. November 2010 - Ein Unfall mit einem Leichtverletzten und hohem Blechschaden, ein Hagelschaden, ein geklautes Navigationsgerät: eins, zwei, drei - und raus bist Du! Deutschlands Autoversicherer fackeln nicht allzu lange, wenn es darum geht, sich von übermäßig teuren Kunden zu trennen. Wer den Kfz-Versicherer seines Vertrauens binnen kurzer Zeit zwei- oder drei Mal um Schadensregulierung bittet, muss mit der Kündigung seines Kasko-Vertrages rechnen. Wann genau das Maß voll ist, wollen die meisten Gesellschaften aber nicht verraten, so das Ergebnis einer Umfrage des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24.

 

Die Mehrzahl der befragten Autoversicherer wollte sich gar nicht zu der Frage äußern, wie viele „Freischüsse" jeder Kasko-Kunde habe. Diejenigen, die doch antworteten, hoben hervor, dass eine Kündigung nie automatisch erfolge, sondern dieser immer eine Einzelfallprüfung vorausgehe. Zudem hätten im Schadensfall beide Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei der Axa hieß es, man mache nur „in extremen Ausnahmefällen" Gebrauch von diesem Recht. Bei der Prüfung berücksichtige man nicht nur die einzelnen Schadensfälle, sondern „den Verlauf der gesamten Geschäftsbeziehung". Ähnlich äußerten sich die Deutsche Internetversicherung und auch die Europa Versicherung. Eine klare Grenze für die Kündigung gebe es deshalb nicht.

 

„Für Kunden ist diese Unsicherheit natürlich unbefriedigend", erklärt FinanceScout24-Geschäftsführer Dr. Errit Schlossberger. „Als Faustregel kann aber gelten: Drei Schäden in zwei Jahren sind einer zuviel." Rechtlich sei gegen diese Praxis nichts einzuwenden. „Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gestatten es sowohl den Kunden als auch der Assekuranz, einen Vertrag nach einem Schaden zu kündigen, ohne weitere Gründe zu nennen." Das gelte wohlgemerkt nur für Kasko-Policen. Den Haftpflichtschutz, der für jeden Autohalter Pflicht ist, dürfe ein Versicherer nicht einfach kündigen.

 

Schlossberger empfiehlt Kunden, die befürchten müssen, kurz vor dem Rauswurf zu stehen, sich zügig einen anderen Versicherer zu suchen. „Denn wer die Kündigung bereits erhalten hat, bekommt schnell ernste Probleme, eine neue Gesellschaft zu finden." In einer von hartem Preiskampf gekennzeichneten Branche habe kein Versicherer ein Interesse daran, sich teure und schadensträchtige Autohalter ins Haus zu holen. Deshalb müssen Neukunden detaillierte Fragebögen ausfüllen und ihre Versicherungs-Historie lückenlos dokumentieren. Die neue Versicherung will gewöhnlich auch wissen, wer wem im alten Vertragsverhältnis den Laufpass gegeben hat.

 

FinanceScout24-Chef Schlossberger warnt dringend davor, beim Ausfüllen solcher Fragebögen zu schummeln: „Selbst das Verschweigen vermeintlich unwichtiger Details kann zur Konsequenz haben, dass sich der Versicherer im Schadensfall nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlt und der Kunde auf den Kosten sitzen bleibt."

 

Ganz allgemein weniger Angst vor einer Kündigung müssen Verbraucher haben, die alle oder fast alle ihre Versicherungen bei ein und derselben Gesellschaft abgeschlossen haben. „Solche wichtigen Kunden wollen die Versicherer nicht verlieren", erläutert Schlossberger. „Deshalb sind sie hier kulanter." Umgekehrt heiße das aber auch: Wer bei einer Gesellschaft nur eine Kasko-Police habe und zweimal einen Unfall verursache, ist besonders gefährdet. Das Risiko eines Rauswurfs verringern können Kunden, indem sie kleinere Schäden selbst begleichen. Das kostet zwar bares Geld, kann aber eine Kündigung verhindern und hat den angenehmen Nebeneffekt, dass die Kunden nicht in eine teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.

 

Für Schlossberger steht dennoch fest: „Wenn das Vertrauensverhältnis zum Versicherer erst einmal nachhaltig gestört ist, sollte man sich eine andere Gesellschaft suchen. Oftmals lässt sich ohnehin ein günstigerer Kasko- und auch Haftpflicht-Tarif finden - insbesondere in der derzeit laufenden Wechselsaison senken viele Kfz-Versicherer auf Anfrage ihre Preise, um Bestandskunden zu halten."

 

Quelle: FinanceScout24 GmbH

Tags:
Autoversicherung, Rauswurf, wechsel
Datum:
Mittwoch, 10. November 2010, 10:10 Uhr

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