Europa: Vorteile beim Autokauf nutzen

Acht Tipps für den Autokauf im Ausland

München, 20. Mai 2010 -
Zeit für ein neues Auto? Wer die Abwrackprämie verpasst hat und dennoch ein günstiges Fahrzeug sucht, wird in Deutschlands Nachbarländern fündig. AutoScout24 gibt Ihnen acht Tipps, wie Sie beim Autokauf im Ausland am besten vorgehen.

Tipp 1: Ein Auto aus dem Ausland spart Geld
Deutschland ist ein Hochpreisland, zumindest was Autos angeht. Speziell gebrauchte Kleinwagen sind im Ausland günstiger zu haben. Neuwagen kosten in anderen EU-Ländern teils sogar 30 Prozent weniger. Ein Grund dafür sind die günstigen Nettopreise in Ländern mit hohen Steuern und Abgaben, die jedoch nur die Einheimischen bezahlen müssen. Gut für Sie, denn als Deutscher zahlen Sie nur den Nettopreis und die deutsche Mehrwertsteuer.

Tipp 2: Online-Autobörsen schaffen Preisübersicht
3,3 Millionen Gebrauchte und 1,6 Millionen Neufahrzeuge werden monatlich in Europa verkauft., Darunter das eigene Wunschauto zu finden, ist nicht einfach. Ein erster Blick in die großen europäischen Online-Autobörsen wie AutoScout24 hilft, die Preise in den verschiedenen Ländern einzuschätzen. Hier finden Sie auch Kontaktdaten der ausländischen Händler. Die Europäische Kommission veröffentlicht außerdem einmal jährlich eine Tabelle, in der die Listenpreise der meistverkauften Neuwagen-Modelle in den EU-Ländern verglichen werden.
Der deutsche Handel öffnet sich zunehmend den Möglichkeiten des europäischen Marktplatzes und bietet den deutschen Kunden auch im Ausland zugekaufte Fahrzeuge an. Dadurch erhält der Endverbraucher die Möglichkeit, in Deutschland günstiger zu kaufen.

Tipp 3: Vergleichen Sie auch die Ausstattungen
Bei Ihrer Suche sollten Sie sich nicht nur auf den Preisvergleich beschränken. Auch die Grundausstattung kann sich von Land zu Land unterscheiden. So gibt es länderspezifische Ausstattungspakete oder andere Motorversionen, bei denen unterschiedliche Emissionswerte eine Rolle spielen. Bei Gebrauchtwagen sollten Sie darauf achten, dass das Fahrzeug auch der deutschen Straßenverkehrsordnung entspricht. Gelb getönte Scheinwerfer sind in Frankreich zum Beispiel nicht unüblich, auf deutschen Straßen jedoch verboten. Auch in Sachen Sicherheitsausstattung sind ältere Gebrauchte aus dem Ausland nicht immer auf dem neuesten Stand. Auch Neuwagen haben nicht unbedingt die gleiche Ausstattung wie das deutsche Serienmodell. Im Zweifel gilt: Nehmen Sie das Fahrzeug persönlich in Augenschein und machen Sie eine Probefahrt!

Tipp 4: Achten Sie auf die Details im Kaufvertrag
Haben Sie Ihr Wunschauto gefunden und sind sich mit dem Verkäufer einig? Der nächste Schritt ist der Kaufvertrag. Achten Sie darauf, dass der Vertrag Preis, Ausstattungsdetails und den konkreten Übergabetermin enthält. Bei einem Neuwagen sollten Sie zudem darauf achten, dass der Begriff „Neufahrzeug“ erwähnt wird. Wer die Sprache nicht versteht, sollte sich den Vertrag übersetzen lassen. Wichtig dabei: Zahlen Sie erst, wenn Sie den Vertrag, Fahrzeugpapiere und Zündschlüssel in den Händen halten und vermeiden Sie Bargeldtransfers über Dienstleister.

Tipp 5: Übergabe nur mit Originaldokumenten und CoC
Nach der Vertragsunterzeichnung geht es an die Übergabe. Der Käufer sollte auf jeden Fall die Rechnung oder den Vertrag sowie die Fahrzeugpapiere - beides im Original - und alle Zündschlüssel erhalten. Fordern Sie zudem das so genannte Certificate of Confomity, kurz CoC. Sie gilt als Bescheinigung, dass das Fahrzeug der europäischen Norm entspricht und zugelassen werden darf. Hat das Auto kein CoC, ist eine Vollabnahme fällig. Bestehen Sie zudem darauf, dass der Händler die Garantieunterlagen, also Serviceheft und Garantiekarte, abstempelt und mit Fahrgestellnummer und Übergabedatum versieht. Besteht für das Fahrzeug noch Herstellergarantie, muss jeder Händler in Europa Garantieleistungen erbringen.

Tipp 6: Überführung mit Kurzkennzeichen oder Anhänger
Den Schlüssel in der Hand und schon kann es ab in Richtung Heimat gehen. Doch Vorsicht: Vor der Überführung braucht der Käufer ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes. Das ist jedoch nur in wenigen Ländern wie Dänemark problemlos zu bekommen. Aus den Niederlanden holen viele Deutsche ihr Fahrzeug auch mit deutschen Kurzkennzeichen ab. Das ist genau genommen zwar nicht für Fahrten im Ausland bestimmt, manche deutsche Zulassungsstellen geben das Kennzeichen dennoch heraus. Im Zweifelsfall fragen Sie also lieber bei der zuständigen Behörde nach. Unkompliziert ist es, das Fahrzeug mit einem Anhänger nach Deutschland zu holen. Dafür ist keine Zulassung notwendig.

Tipp 7: In Deutschland vor der Zulassung erst zum Finanzamt
Zuhause angekommen müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf zum Finanzamt gehen: Statt der ausländischen Mehrwertsteuer bezahlen Sie die üblichen 19 Prozent. Dazu benötigen Sie eine „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung“, die sie auf den Internetseiten der Finanzämter herunterladen können. Das ist natürlich nur nötig, wenn Sie für einen Neuwagen den Nettopreis bezahlt haben. Bei Gebrauchten sparen Sie beim Kauf keine Steuer, müssen aber auch keine nachzahlen. Für die Zulassung benötigen Sie folgende Papiere: Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigung, Originalrechnung oder Vertrag, ausländische Fahrzeugpapiere, das CoC, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und zuletzt die Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt. Bei Gebrauchten müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der HU-Untersuchung vorlegen, es sei denn, das Fahrzeug ist jünger als drei Jahre.

Tipp 8: Garantieleistungen gibt es bei jedem Vertragshändler in der EU
Für Fahrzeuge aus dem EU-Ausland gelten die Garantiebestimmungen des Kauflandes. Die Garantieleistungen sind dabei jedoch innerhalb der EU nahezu gleich, zwischen den Herstellern gibt es aber Unterschiede. Wichtig sind nur die abgestempelten und vollständigen Garantieunterlagen. Laut EU-Recht sind alle Vertragshändler in der EU verpflichtet Garantieleistungen zu erbringen, auch wenn Sie das Fahrzeug im Ausland gekauft haben. Die Sachmängelhaftung des ausländischen Händlers richtet sich aber nach dem Recht des Kauflandes. Das bedeutet, Sie müssen notfalls Ihr Recht im Ausland geltend machen.


Checkliste für den Autokauf im EU-Ausland

Vor dem Kauf: Preisvergleich bei Online-Autobörsen, Vergleich der Ausstattung, Ggf. Persönliche Besichtigung und Probefahrt

Kaufvorgang: Vertrag mit Nettopreis, Ausstattungsdetails, konkretem Übergabetermin, Begriff „Neufahrzeug“ bei Neuwagen, Rechnung/Vertrag im Original, Fahrzeugpapiere im Original, Certificate of Conformity (CoC), abgestempeltes Serviceheft und Garantiekarte, Zündschlüssel

Überführung: Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes /deutsche Kurzkennzeichen/Anhänger

In Deutschland: Nachzahlung der Umsatzsteuer innerhalb von 10 Tagen nach Kauf

Zulassung: Personalausweis/Reisepass, Versicherungsbestätigung, Originalrechnung/Vertrag, ausländische Fahrzeugpapiere, CoC, Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt

 

Quelle: AutoScout24 GmbH


Tags:
Ausland, Autokauf, AutoScout24
Datum:
Donnerstag, 20. Mai 2010, 10:02 Uhr

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