München, 21. Dezember 2009 – Ein ungebetener Anruf zu Hause oder sogar am Arbeitsplatz – Call Center Agenten werden immer dreister, wenn es darum geht, Geschäfte anzubahnen. Mit zweifelhaften Argumenten schwatzen sie den Bürgern Produkte und Dienstleistungen auf, die diese gar nicht brauchen. Oftmals verunsichern sie die Verbraucher auch mit unerwünschten Ratschlägen und schrecken dabei auch nicht davor zurück, verbalen Druck auszuüben. Der Datenschutz bleibt dabei meistens auf der Strecke. Und die Aussagen der vermeintlichen Experten sind oftmals inhaltsleer oder schlicht falsch.
Als willkommener Anlass für diese sogenannten Cold Calls dient den Anrufern das Bürgerentlastungsgesetz, sowie Steueränderungen für 2010. Wenn die Angerufenen nachhaken, warum ausgerechnet sie auserwählt wurden, heißt es lapidar, man sei von der Bundesregierung beauftragt worden. Nach dem Regierungswechsel in Berlin hätten Unternehmen wie die „Wirtschaftskanzlei Bernhart“ ein Mandat bekommen, die Bürger zu informieren. Und die Telefonnummer habe das „beauftragte“ Unternehmen beispielsweise von Klicktel erhalten.
Dieses Vorgehen ist an sich schon unlauter. Noch schlimmer sind die inhaltlichen Aussagen der Anrufer, die darauf abzielen, den Verbrauchern ein schlechtes Gewissen zu machen. Ein Beispiel: Aktuell laufe die zweite Telefonwelle. Die erste sei Ende November zu Ende gegangen. Nur bis zum 30. November hätten Bürger Zeit gehabt, beim Finanzamt die Erhöhung des Grundfreibetrages einrichten zu lassen. Wer diese Frist versäumt habe, gehe 2010 leer aus, könne die Erhöhung aber zumindest für 2011 beantragen. Nichts von dem ist zutreffend, wie sich das unabhängige Verbraucher- und Finanzportal FinanceScout24 von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stefan Schwedler aus Dresden bestätigen ließ: „Der Grundfreibetrag wird automatisch auf 8.004 Euro angehoben, Bürger müssen dafür nicht das Finanzamt kontaktieren.“
Das eigentliche Ziel dieser Anrufe ist es denn auch, einen Termin beim potenziellen Kunden zu vereinbaren, um „zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten“ zu besprechen, die für 2010 noch drin seien – man müsse aber spätestens bis zum 31. Dezember 2009 handeln, immer verbunden mit dem Hinweis auf das 2010 in Kraft tretende Bürgerentlastungsgesetz.
„Wer sich jedoch umfassend und neutral beraten lassen will, sollte auf keinen Fall Termine mit solchen Anrufern vereinbaren“, rät Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24. Er warnt auch davor, Unterschriften zu leisten, beispielsweise auf Datenschutzbestimmungen, die das illegale Vorgehen legitimieren könnten. „Sinnvoller ist es, sich auf unabhängigen Finanzportalen wie FinanceScout24 zu informieren. Dort finden sich auch alle wichtigen Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz“, so Schlossberger weiter.
Quelle: FinanceScout24
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